Liebe Besucherin, lieber Besucher,

um in einem etwaigen Infektionsfall mit dem COVID19-Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz und dem unserer Gäste ergreifen zu können, sind wir dazu verpflichtet, sämtliche Besucherinnen sowie Besucher zu erfassen und im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt entsprechende Auskunft zu erteilen.

Sie sind daher angehalten, untenstehende Auskunft auszufüllen und diese bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen.

 

Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit d) der Datenschutz-Grundverordnung. (Kursiv ve normal metinden biraz küçük)

 

Ihre Auskunft wird verschlossen aufbewahrt und einen Monat nach Erteilung vernichtet.

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